Grundsätzliches zum Energieverbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis wird gemäß den §§79 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt.
Im Gegensatz zum Energiebedarfsausweis basiert der Energieverbrauchsausweis auf den tatsächlichen Abrechnungen für Heiz- und Warmwasserkosten. Nicht messbare Stromverbräuche für Warmwasser und Raumkühlung werden durch pauschale Zuschläge ergänzt.
Im Energieverbrauchsausweis wird der durchschnittliche Verbrauch der aktuellen Nutzer angegeben. Im Mehrfamilienhaus oder bei Gewerbeimmobilien kann das ein recht plausibles Ergebnis sein. Im Einfamilien- und Zweifamilienhaus kann die Anzahl der bisherigen Nutzer und deren Nutzungsverhalten das Ergebnis maßgeblich beeinflussen, wodurch die Vergleichbarkeit zu anderen Energieverbrauchsausweisen nur beschränkt gegeben ist.
Mit Energiebedarfsausweisen können die Ergebnisse nicht verglichen werden, da hier der nach DIN V 18599 errechnete Bedarf zugrunde liegt.
Ergebnis des Energieverbrauchsausweises
Der Energieverbrauchsausweis stellt die Energieeffizienz eines Gebäudes unter Abbildung des Primär- und Endenergieverbrauchs dar. Die Energieträger für Beheizung und Warmwasser werden dargestellt und es werden grobe Modernisierungsempfehlungen gegeben. Energieverbrauchsausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren nach Ausstellung.
Gründe für einen Energieverbrauchsausweis
Vermietung Wohnung/Gewerbeeinheit (falls noch kein Energieausweis vorliegt)
Wohngebäude mit Baujahr vor 01.11.1977 und mehr als 4 Wohnungen
Wohngebäude mit Baujahr nach 01.11.1977
Nichtwohngebäude
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