Energiebedarfs­ausweis
aus Bochum

Energiebedarfsausweis

Viktor Dahms  Porträt

Viktor Dahms

B.Sc. Architektur Energieeffizienz-Experte
Bochum

Grundsätzliches zum Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis wird gemäß den §§79 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt.

Zunächst werden die Kubatur, die vorhandene Anlagentechnik und die thermische Hüllfläche der Immobilie aufgenommen. Die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung sind die wesentlichen Komponenten. Falls vorhanden, kommen noch Lüftungsanlagen und Klimaanlagen hinzu. Die thermische Hüllfläche des Gebäudes sind Bauteile wie zum Beispiel Außenwände, Decken, Fenster, Dächer und weitere. In die Ermittlung des Energiebedarfs einer Immobilie fließen dann standardisierte Randbedingungen nach DIN V 18599 ein (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten, Klimadaten, interne Wärmegewinne etc.).

Da der Energiebedarfsausweis unter Einbeziehung der DIN ermittelt werden muss, bietet er eine gute Vergleichbarkeit zu anderen Energiebedarfsausweisen. Zum Vergleich dienen vor allem der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf.

Energiebedarfsausweise sollten nicht mit Energieverbrauchsausweisen verglichen werden. Wie der Name schon sagt, werden diese nur anhand des tatsächlichen Verbrauchs erstellt und dieser Verbrauch variiert je nach Nutzer und Nutzungsverhalten (Bsp.: großes Haus mit alleinstehender Person und wenig beheizten Räumen).

Ergebnis des Energiebedarfsausweises

Der Energiebedarfsausweis stellt die Energieeffizienz eines Gebäudes unter Abbildung des Primär- und Endenergiebedarfs dar. Die Energieträger für Beheizung und Warmwasser werden dargestellt und es werden grobe Modernisierungsempfehlungen gegeben. Energiebedarfsausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren nach Ausstellung.

Gründe für einen Energiebedarfsausweis

  • Errichtung eines Neubaus

  • Vermietung Wohnung/Gewerbeeinheit (falls noch kein Energieausweis vorliegt)

  • nach umfangreicher Sanierung im Sinne §48 GEG

  • Wohngebäude mit < 5 Wohnungen und Baujahr vor 01.11.1977 (Ausnahme: Immobilie erfüllt schon die Anforderungen an Wärmeschutzverordnung 1977)

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