Grundsätzliches zum Energiebedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis wird gemäß den §§79 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt.
Zunächst werden die Kubatur, die vorhandene Anlagentechnik und die thermische Hüllfläche der Immobilie aufgenommen. Die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung sind die wesentlichen Komponenten. Falls vorhanden, kommen noch Lüftungsanlagen und Klimaanlagen hinzu. Die thermische Hüllfläche des Gebäudes sind Bauteile wie zum Beispiel Außenwände, Decken, Fenster, Dächer und weitere. In die Ermittlung des Energiebedarfs einer Immobilie fließen dann standardisierte Randbedingungen nach DIN V 18599 ein (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten, Klimadaten, interne Wärmegewinne etc.).
Da der Energiebedarfsausweis unter Einbeziehung der DIN ermittelt werden muss, bietet er eine gute Vergleichbarkeit zu anderen Energiebedarfsausweisen. Zum Vergleich dienen vor allem der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf.
Energiebedarfsausweise sollten nicht mit Energieverbrauchsausweisen verglichen werden. Wie der Name schon sagt, werden diese nur anhand des tatsächlichen Verbrauchs erstellt und dieser Verbrauch variiert je nach Nutzer und Nutzungsverhalten (Bsp.: großes Haus mit alleinstehender Person und wenig beheizten Räumen).
Ergebnis des Energiebedarfsausweises
Der Energiebedarfsausweis stellt die Energieeffizienz eines Gebäudes unter Abbildung des Primär- und Endenergiebedarfs dar. Die Energieträger für Beheizung und Warmwasser werden dargestellt und es werden grobe Modernisierungsempfehlungen gegeben. Energiebedarfsausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren nach Ausstellung.
Gründe für einen Energiebedarfsausweis
Errichtung eines Neubaus
Vermietung Wohnung/Gewerbeeinheit (falls noch kein Energieausweis vorliegt)
nach umfangreicher Sanierung im Sinne §48 GEG
Wohngebäude mit < 5 Wohnungen und Baujahr vor 01.11.1977 (Ausnahme: Immobilie erfüllt schon die Anforderungen an Wärmeschutzverordnung 1977)
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