Förderung individuell abgestimmt
Profitieren Sie bei Sanierungsvorhaben von der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen und der Bundesförderung für Energieberatung für Wohn-/Nichtwohngebäude.
Was kann alles gefördert werden?
Die qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung wird vom BAFA mit bis zu 50 % gefördert.
Die Förderung der KfW liegt zwischen 30 und 70 %. Die Förderung ist abhängig von verschiedensten Faktoren.
Wir prüfen für Sie, welche Maßnahmen in welchem Umfang für Ihre Sanierung gefördert werden können.
Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fassade und Fenster können
mit bis zu 20 % gefördert werden.
Die qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung wird vom BAFA mit bis zu 50 % gefördert.
Förderprogramme und Förderträger
Förderung BAFA
Die Förderungen für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, den Einbau von Lüftungsanlagen und Maßnahmen an der Gebäudehülle werden beim BAFA beantragt. Die Höhe der ansetzbaren förderfähigen Kosten ist bei Wohngebäuden abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten, bei Nichtwohngebäuden von der Nettogrundfläche. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen neben den Dämmarbeiten auch notwendige Umfeldmaßnahmen, wie z. B. notwendige Gerüstarbeiten usw. Die Förderung kann hier 15 % und mit einem vorher erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar 20 % betragen.
Förderung KfW
Die Förderungen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (außer Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes) werden bei der KfW beantragt. Die Höhe der ansetzbaren förderfähigen Kosten ist bei Wohngebäuden abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten, bei Nichtwohngebäuden von der Nettogrundfläche. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen neben der Heizungsanlage auch notwendige Umfeldmaßnahmen, wie z. B. notwendige Erdarbeiten, Deckendurchbrüche usw. Fachplanungsleistungen und die energetische Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten gehören ebenfalls zu den förderfähigen Kosten. Die Höhe der Förderung kann nicht pauschal beantwortet werden. Ob die Immobilie selbst genutzt wird, wie alt die bestehende Heizungsanlage ist und welche Heizung eingebaut wird, sind alles Faktoren, die in der Förderrichtlinie geregelt sind und entsprechende Bezuschussungen ermöglichen. Die Spanne liegt zwischen 30 und 70 %.
Bundesförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Kurz EBW / EBN – fördert die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) bei Wohngebäuden und energetischen Sanierungskonzepten bei Nichtwohngebäuden. Es geht in dieser klassischen Energieberatung darum, die Effizienz einer Immobilie zu verbessern und mögliche Maßnahmen in eine logische Reihenfolge zu bringen. Besonders der iSFP bringt bei einer späteren BEG-Einzelmaßnahme weitere Vorteile mit sich, denn mit einem zugrundeliegenden iSFP erhöhen sich bei Wohngebäuden die förderfähigen Kosten und der Prozentsatz der Bezuschussung.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude
Kurz BEG – fördert unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, den Einbau von Lüftungsanlagen und Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Fassadendämmung, Dachdämmung, neue Fenster etc. Die Fördergelder werden nach Abschluss der Maßnahme und positiver Prüfung des BAFA/ der KfW als Einmalbetrag auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt.